IMMOBILIENBEWERTUNG
Bautechnischer Sachverstand für Ihre Immobilie
Qualifizierte Wertermittlung Ihrer Immobilie im Ruhrgebiet
Die Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes
Umgangssprachlich wird häufig von Immobilienschätzung oder von Schätzung eines Hauses, einer Eigentumswohnung oder eines Gebäudes gesprochen. Auch sind Begriffe wie Gebäudewert, Hauswert, Wohnungswert oder Kaufwert, als Umschreibung für den Wert einer Immobilie durchaus gebräuchlich. Vom Gesetzgeber wurden jedoch relativ genaue Vorgaben für die Immobilien-Wertermittlung vorgeschrieben. Zur Ermittlung des Marktwertes (anderer Begriff für den Verkehrswert) stehen dem Gutachter mehrere Methoden und Hilfsmittel für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens zur Verfügung. Diese sind weitgehend direkt oder indirekt in der Immobilien-Wertermittlungsverordnung (ImmoWertV) definiert. Diese Verordnung legt die Grundzüge für die Ermittlung fest. Sie dient vor allem den Gutachterausschüssen zur Herleitung der Bodenrichtwerte, den Sachverständigen für die Immobilienwertermittlung sowie Banken und Versicherungen als Rechtsgrundlage zur Wertermittlung. Im Wesentlichen werden drei Wertermittlungsverfahren angewendet:
Die Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes sind grundsätzlich als gleichrangig anzusehen, wobei dem Vergleichswertverfahren wegen seiner Marktnähe Priorität einzuräumen ist. Das Verfahren wird im Einzelfall unter Berücksichtigung besonderer Gegebenheiten und der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten ausgewählt. Neben den Verkehrswertgutachten erstelle ich auch vereinfachte Kurzgutachten für Immobilien.
- Das Ertragsverfahren
- Das Sachwertverfahren
- Das Vergleichsverfahren
Vereinfachte Kurzgutachten für Ihre Immobilie im Ruhrgebiet
Es gibt genügend Anlässe wie Kauf- oder Verkaufsentscheidungen von Eigentums-Wohnungen, Häusern, oder Grundstücken bei denen ein umfangreiches Verkehrswert- bzw. Marktwertgutachten nicht unbedingt gewünscht wird. Wenn ein solches Kurzgutachten nicht den gerichtlichen Standards gerecht werden muss, wenn es nicht zur Vorlage beim Finanzamt, der Bank oder bei einer Versicherung etc. benötigt wird, wenn Sie also eine überschlägigen Wertschätzungen benötigen, weil es Ihnen ausreicht, wenn sonst wertrelevante Unterlagen, wie z.B. Grundbuchauszug, Baulastenverzeichnis, Baulastenkataster, Lageplan, Wohnflächenberechnungen etc. nicht Bestandteil der Prüfung oder Bewertung werden, dann könnte eine vereinfachte Wertschätzungen mit einer Objektkurzbeschreibung für Sie durchaus eine preisgünstigere Lösung sein. Abgesehen von den genannten Einschränkungen werden die gesetzlich vorgeschriebenen Wertermittlungsverfahren für normale Verkehrswertgutachten eingehalten. Nicht berücksichtigt werden jedoch:
- keine genaue Übeprüfung von übergebenen Unterlagen
- keine genaue Überprüfung der angegebenen Wohnfläche und Baugenehmigung etc.
- sonst notwendige Auskünfte und Auswertungen aus öffentlichen Registern
Ziel eines solchen vereinfachten Gutachtens ist es, mit möglichst geringem Aufwand den Preis von Eigentumswohnungen oder Häusern zu überprüfen. Auch Verkäufer von Immobilien können mit diesen Gutachten ihren Angebotspreis für das Haus oder für ihre Eigentumswohnung überprüfen.
- Die Kosten eines schriftlichen, vereinfachten und verkürzten Gutachtens sind natürlich niedriger, aber auch abhängig von der Lage, der Art des Hauses, der Eigentumswohnung, oder von dem Aufwand. Sie können aber davon ausgehen, dass Sie häufig mehrere hundert Euro von den oben genannten Honorarkosten einsparen können. Mit der Beschreibung des Objekts bei Ihrer Anfrage bekommen Sie eine genauere verbindliche Aussage zu dem Preis dieses Gutachtens.
- Grundsätzlich ist auch die Kombination mit der Immobilienberatung denkbar. Wenn Sie z. B. eine Immobilie verkaufen oder erwerben wollen, dann können Sie diese erst nach bautechnischen Gesichtspunkten überprüfen lassen und sich dann entscheiden, ob sie zusätzlich ein Verkehrswertgutachten, Kurzgutachten oder eine kurze schriftliche Stellungnahme wünschen.
Warum es wichtig sein kann, eine qualifizierte Wertermittlung Immobilie erstellen zu lassen
Die Gründe für eine qualifizierte Wertermittlung können völlig verschieden sein oftmals möchten Sie als Verkäufer das Maximum an Gewinn herausschlagen. Um überzeugende, stichhaltige, werterhöhende Argumente dem Käufer vorlegen zu können, eignet sich ein Wertgutachten der Immobilie. Durch meine Zertifizierung und Praxiserfahrung sind die aufgeführte Punkte des Gutachtens verkaufsfördernd und unterstützen ihren gewünschten Verkaufspreis.
Aber auch genau das Gegenteil kann der Fall sein: Eine Immobilie willst durch einen Dritten zu einem geringeren Wert geschätzt. Sei ist Immobilie, die nach der Scheidung unter den Eheleuten aufgeteilt werden muss. Oder aber die Steuererklärung, dir eine völlig überteuerten Wert ihres Hauses im Ruhrgebiet angibt. Durch eine Immobilienbewertung vom Experten können Sie den exakten Wert bestimmen lassen und gerichtsverwertbar Nutzen.
Dies eignet sich unter anderem auch, wenn Sie einen Kredit beantragen und die Haus als Sicherheit hinterlegen möchten. Oftmals sind die geschätzten Immobilienwerte der Bank weitaus geringer, um eine eventuelle Haftung entgegenzuwirken. Das Maximum aus Ihrem Objekte herauszuholen, sollten Sie bei allen relevanten Entscheidungen ein aktuelle Immobilienbewertung zu Rate ziehen und gegebenenfalls bereits angegebene Preise korrigieren lassen.
Ob es sich auch in Ihrem Fall lohnt, eine Immobilienbewertung vornehmen zu lassen, verrate ich Ihnen in einem kurzen Gespräch am Telefon oder per E-Mail. Ich freue mich auf Ihre Anfrage.